Der richtige Architektenvertrag

Wer ein Haus nach den eigenen Vorstellungen plant, stößt schnell an seine persönlichen Grenzen – denn obwohl die eigene Fantasie so einige schöne Ideen hervorbringt, können sie doch nicht immer gleich so realisiert werden, wie man es sich vielleicht vorstellt oder wünscht. Daher sind viele Bauherren auf die technischen Fertigkeiten eines Architekten angewiesen. Der richtige Vertrag ist hier die rechtliche Grundlage und vermeidet nachträgliche Nachbesserungen an Haus und Garten.

Wer ein Eigenheim plant, sollte seinen eigenen Ideen Platz einräumen, denn die Möglichkeit, sich sein Haus nach den persönlichen Wünschen einrichten zu können, hat nicht jeder. Architekten verfügen über reichlich Erfahrung beim Häuser bauen und stellen dem Bauherren ihr technisches Wissen zur Verfügung. Dieser sollte jedoch einen entsprechenden Vertrag mit dem Architekten unterzeichnen, denn nur so sind beide Parteien vor Unannehmlichkeiten geschützt. Anwälte, die entsprechend auf diesen Bereich spezialisiert sind, können bei der Konzipierung eines solchen Schriftstückes helfen und sind eine lohnende Investition. Wichtig ist, dass der Vertrag die grundlegenden Regelungen beinhaltet: Vertragsziele in Bezug auf Raumvorstellung, Funktionsvorstellung, Kostenobergrenzen und Materialvorgaben sowie Zeitvorgaben sind hier in erster Linie zu klären. Des Weiteren sind Details zu besonderen Vorgaben in Bezug auf die allgemeine Architektur der Innen- und Außenbereiche festzuhalten.

Früh planen

Ferner sollten die verschiedenen Planungsstufen aufgearbeitet und gefestigt werden. Hierzu gehören die Vorentwurfsplanung, die Entwurfsplanung, die Realisierungsplanung, die Bauleitung sowie die Objektbetreuung nach der Fertigstellung. Darüber hinaus kommen Abmachungen hinzu, die die Festlegung der Nebenkosten, Abschlagszahlungen, Schlussrechnungszahlungen, Mehrwertsteuer, Versicherungen und Urheberrechte betreffen. Viele der im Vertrag geregelten Klauseln treten zwar nie ein, doch im Ernstfall könnten sie mit hohen Unkosten für den Hausbauer einhergehen und den Bauprozess nur unnötig verlängern. Alternativ kann jedoch für diverse Fälle von vornherein ein Gutachter mit der Inspektion einzelner Bauschritte beauftragt werden. Dessen Aussagen und Schriftsätze sind in Gerichtsverfahren rechtskräftig und können helfen, den Bauherrn zu bestärken.

Ausführlich beraten lassen

Wer sich jedoch im Vorfeld gut absichert, der hat in der Regel kaum Unannehmlichkeiten zu befürchten. Architektenbüros sind ohnehin bestrebt, ihre Projekte zuverlässig und gemäß des Zeitplans zu erfüllen, schließlich leben auch sie von positiven Bewertungen durch ihre Kunden. Bausachverständige informieren auch aus der Erfahrung heraus gerne über die ihnen bekannten Architekten und beraten über die passenden Unternehmen. Doch auch im Verwandten- und Bekanntenkreis sollte man sich vorab einmal umhören, denn häufig sind die Empfehlungen im eigenen Umfeld besonders hilfreich und zuverlässig.

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