Steuererstattung beim Hausbau
Wer ein Haus baut, kann sich vom Finanzamt die Umsatzsteuer sofort erstatten lassen. Dieser Grundsatz hat in Deutschland jedoch entgegen langläufiger Meinungen nicht ausschließlich für den Immobilienbereich Gültigkeit. Denn auch Privatpersonen können von dieser Regelung profitieren.
Gespart werden kann bereits bei der Planung des Baus des neuen Eigenheims. Wird das neue Haus nach seiner Fertigstellung zu mindestens 10 Prozent unternehmerisch genutzt, dann erstattet das Finanzamt dem Bauherren sofort die Umsatzsteuer auf alle Baukosten.
Eine unternehmerische Nutzung ist laut Definition bereits gegeben, wenn in dem Gebäude ein Büro oder Arbeitszimmer in einer bestimmten Größe vorhanden ist. Das hat der Europäische Gerichtshof in einer Rechtsprechung so beschlossen.
Hausbauer können eine derartige finanzielle Unterstützung gerade während der Bauphase gut gebrauchen. Ein Teil dieser Vorsteuer muss allerdings innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr wieder an das Finanzamt zurück gezahlt werden. Umfasst das Büro oder der Lagerraum ein Fünftel der gesamten Wohnfläche, dann werden die übrig bleibenden 80 Prozent der Vorsteuer als Eigenverbrauch erfasst. Da dies jedoch über einen Gesamtzeitraum von 120 Monaten erfolgt, können Hausbauer hier viele Zinsen sparen.
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