Änderung der Bausparkassenverordnung

Im Mai wurde die Bausparkassenverordnung geändert. Ab sofort können auch Darlehen bis zu 30 000 Euro ohne Eintragung einer Grundschuld vergeben werden.
Bisher war dies nur für Darlehen von 5000, 10 000 und 15 000 Euro möglich. Nun können Bausparer auch zinsgünstige Kredite ohne die zusätzlich anfallenden Kosten für die Eintragung im Grundbuch bekommen. Auch bei der Zuteilung von größeren Darlehenssummen müssen die Bausparer nicht länger warten. Denn die Grenze für den Normalbausparvertrag wurde auf 300 000 Euro angehoben.
So wurde ein vernünftiger Rahmen für kleinere Wohnungsbaudarlehen geschaffen, der eine unbürokratische Kreditvergabe ermöglicht und dem Bausparkunden dadurch ermöglicht Kosten einzusparen. Immobilienbesitzer können so einfacher einen Kredit zur Sanierung oder zum Umbau ihres Hauses bekommen. Es wird natürlich weiterhin die Bonität und das Kreditrisiko der Bausparer überprüft.

eine Stellungnahme schreiben