Die Hausfinanzierung bei unverheirateten Paaren

Wer sich in einer Beziehung befindet, sollte rechtzeitig mit dem Partner klären, wie es mit der Baufinanzierung im Falle einer Trennung weitergehen soll. Dies ist am besten schriftlich mit einem Vertrag zu fixieren. Dort sollte festgehalten sein, wer in welcher Höhe und Art am Bausparen beteiligt ist. Auch derjenige Partner, der weniger zum Bausparen beiträgt, sollte sich im Grundbuch als Miteigentümer eintragen lassen, um seine Eigentumsrechte zu wahren.

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