August 1st, 2008
BGH-Urteil aus dem Jahre 2001
Ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2001 erklärte die bei einem Bausparvertrag erhobenen Gebühren für unzulässig. Deshalb ruft momentan die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen alle Bausparer dazu auf, die Gebühren zurück.
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